Am 16. September findet im Thekenraum die diesjährige Jugendhausvollversammlung statt. Die Vollversammlung ist neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung das dritte Organ unseres Trägervereins. Die Jugendhausvollversammlung ist das Organ der BersucherInnen des Jugendhauses, dass den Kontakt zum Vorstand herstellt und aufrechterhält. Hierzu wählt sie sechs Vorstandsmitglieder. Diese vertreten die Interessen der Jugendhaus-BesucherInnen im Vorstand.
Darüber hinaus kann die Jugendhausvollversammlung gemäß unserer Satzung Richtlinien für die Selbstverwaltung im Jugendhaus erstellen. Die Jugendhausvollversammlung besteht aus allen BesucherInnen des Jugendhauses. Wahlberechtigt sind alle bei der Abstimmung anwesenden BesucherInnen.
Die zu wählenden Vorstandsmitglieder, werden auf ein Jahr gewählt. Wählbar wird man mit der Vollendung des 16. Lebensjahres.
Tagesordnung:
• Begrüßung durch die Vereinsvorsitzenden
• Abstimmung über die Tagesordnung
• Feststellung der Satzungsgemäßen Einberufung
• Wahl der VertreterInnen der Vollversammlung für den Vorstand
• Anträge und Sonstiges
Unser Verein ist der Trägerverein für offene Jugendarbeit in W.d.St. – Kloster ´91 e.V. . Wir sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen, die das Jugendhaus Kloster in seiner selbstverwalteten Form erhalten möchten. Gemäß unserer Satzung setzen wir uns das Ziel, den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Möglichkeit zu schaffen, selbstbestimmt ihre Freizeit zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen betreibt der Trägerverein für offene Jugendarbeit und etwaige Vorgängerorganisationen seit etwa 1974 im alten Augustinerkloster das Jugendhaus Kloster.
Bei Fragen dürft ihr euch gerne beim Vorstand melden.